Welche Voraussetzungen sind für die Aufnahme in den Bildungsgang erforderlich?
- Der qualifizierte Sekundarabschluss I (Mittlere Reife) oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung.
- Das Abschlusszeugnis der Berufsschule, soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Besuch bestand.
- Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf des Hotel- und Gaststättengewerbes von mindestens zwei Jahren und eine anschließende Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr
ODER - eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens fünf Jahren.